Tuesday, November 11, 2008

Konny und Manuela Reimann in Texas

Durch Zufall habe ich vor einiger Zeit bei RTL das ‘Extra Magazin’ mit Birgit Schrowange gesehen und festgestellt, dass dort noch immer über die Familie Reimann (Conny, Manuela sowie ihre Kinder Janina und Jason) in Texas berichtet wird. Ganz offensichtlich ist die Familie am Moss Lake in Texas mittlerweile in Deutschland zu Fernsehstars geworden.
Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie alles damit anfing, dass ich die Familie Reimann innerhalb von kürzester Zeit an das RTL vermittelt habe. Die Familie sass bereits auf gepackten Koffern, als der Reporter des RTL zu ihnen nach Hamburg fuhr und sofort auch mit ihnen in die USA flog.
Manuela Reimann freute sich über die Berichterstattung, da sie mit einer Filmaufzeichnung ihre Familie an ihrer Auswanderung teilnehmen lassen konnte. Das Extra Magazin war begeistert, dass Sie eine Familie nach Ihren Vorstellungen in kürzester Zeit vermittelt bekam.
Weder die Reimanns noch die Mitarbeiter des RTL Extra Magazins konnten damals wissen, welchen Erfolg die Sendung haben würde und dass damit eine Flut von Auswanderungs-Sendungen ausgelöst würde.

Auch wir sind überrascht wie erfolgreich diese Auswanderersendungen geworden sind und freuen uns natürlich sehr, dass die Familie Reimann in Texas Fuss fassen konnte und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg - in den USA und im deutschen Fernsehen.

Lady Liberty

© Flavia Westerwelle

TransDomo, LLC - Real Estate, Start-Up and Business development

Immobilienvermittlung , Start-up und Business Development Service in den USA

TransDomo,LLC / ShellTree Realty
Flavia & Klaus Westerwelle
Phone: 864.908.0690
Email: info@transdomo.com
http://www.transdomo.com

Mehr als 1 Million neue US - Staatsbürger

Im Jahr 2008 wurden in den USA mehr als 1 Million Ausländer als US-Staatsbürger eingeschworen.
Die 18,000 Mitarbeiter der USCIS konnten die Bearbeitungszeiten des Staastbürgerschaftantrages stark reduzieren und dadurch die Arbeitsrückstände aufholen.

Im letzten Jahr konnte die USCIS 1.17 Millionen Anträge abschliessend bearbeiten, damit die Bearbeitung um 50 % zum vorhergehenden Jahr 2007 steigern und den Beantragungszeitraum zur Staatsbürgerschaft von 16 - 18 Monate auf 9-10 Monate senken.

© Flavia Westerwelle

TransDomo, LLC - Real Estate, Start-Up and Business development

Immobilienvermittlung , Start-up und Business Development Service in den USA

TransDomo,LLC / ShellTree Realty
Flavia & Klaus Westerwelle
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Email: info@transdomo.com
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Thursday, September 04, 2008

Visum durch Immobilienerwerb ?

Ausländer können in den USA ohne jegliche Beschränkungen Immobilien kaufen. Eine Immobilie muss nicht nur als Ferien- oder Zweitimmobilie, sondern kann natürlich auch als Dauerwohnsitz genutzt werden. Allerdings wird das Aufenthalts- und Arbeitsrecht durch die Visabestimmungen geregelt, wobei ein Immobilienkauf nicht automatisch zu einer Daueraufenthaltsgenehmigung in den USA führt. Allerdings gibt es z.B. die Möglichkeit sich mit einem Besuchervisum für ca. 3- 6 Monate in den USA aufzuhalten.
Zudem gibt es unterschiedliche Möglichkeiten z.B. durch Firmengründung und Investition eine Daueraufenthalts-und Arbeitsgenehmigung zu erreichen. Auch bei einem Gewerbe/GastroImmobilienkauf in den USA und dem Start einer selbstständigen Tätigkeit im Zusammenahng mit einer Investition, ist die Beantragung eines US-Visums möglich.

Ein Visum zu einer Auswanderung und eine Arbeitserlaubnis ist durch folgende Bedingungen zu erlangen:
1- Durch sehr enge Familienangehörige in den USA; Ehepartner/Eltern Kinder
2- Arbeitgeber - US-Arbeitgeber muss Visum sponsern
3- Greencard Lotterie ( Vorbedingungen, wie z.B. Ausbildung, Beruf und Finanzen müssen erfüllt werden)
4- Investition bzw. Firmengründung / je nach Visum und Gebiet unterschiedliche Investitionssummen. Für eine Firmengründung gibt es zwei verschiedene Visa-Arten:
Das eine Visum erfordert je nach Gebiet eine Investitionssumme von $ 500 000 oder $ 1 Million. Für kleinere Unternehmen gibt es ein zweites Visum, welches auch mit einem überzeugenden Businessplan und wesentlich niedrigeren Investitionen funktioniert.
Die Investitionssumme muss vorhanden sein und kann nicht in den USA finanziert werden. Für die Gründung einer Firma käme daher die beiden oben angesprochenen Visen / ein E-2 oder ein EB-5 / in Frage.

Umfangreiche Informationen zu diesen Investorenvisa finden Sie auf den folgenden Webseiten:

US-Embassy
US-Embassy
US-Embassy
Department of State
Department of State

© Flavia Westerwelle

Wednesday, May 14, 2008

Firmengründung und Selbstständigkeit in den USA

Eine Firmengründung und Selbstständigkeit ist in den USA meist sehr einfach und kostengünstig möglich. Dennoch empfiehlt sich besonders für einen Ausländer die Beratung durch Anwalt und Steuerberater, auf jeden Fall dann, wenn es um die Rechtsform der neu zu gründenden Firma geht.

Will man sich Selbstständig machen, kann es sein, daß man ohne amtliche Genehmigung starten kann, oder aber daß man ein bestimmtes Zertifikat oder eine Lizenz für den Firmennamen braucht oder eventuell gar eine Firma eintragen lassen muß. Diese Bestimmungen hängen vom jeweiligen Beruf und dem County ab, in dem sich der Firmensitz befinden wird.

Daher sollte man bei einer Firmengründung oder Selbstständigkeit zunächst mit der Handelskammer im jeweiligen County sprechen und sich von einem Steuerberater und Wirtschaftsanwalt beraten lassen. Sehr zu empfehlen sind auch Agenturen, die sich darauf spezialisiert haben, ausländischen Firmen den Eintritt in den USA-Markt zu erleichtern. Die erhobenen Gebühren machen sich im Laufe der Jahre auf jeden Fall dadurch bezahlbar, daß teuere Fehler bei der Einschätzung des Standortes, des Marktes, der Arbeitskräfte, der Organisation usw. vermieden werden können.

© Flavia Westerwelle

Thursday, March 06, 2008

Austauschaufenthalt als Schüler, Student, Berufstätige oder Au-Pair

Wer als Schüler ein High School Jahr in den USA verbringen, als Student an einem Austauschprogramm teilnehmen, oder als Au-Pair in die USA gehen möchte, kann unter vielen verschiedenen Organisationen und Programmen wählen. Eine grosse Liste an Organisationen finden Sie auf der folgenden Seite: Ausgewandert

Sollten Sie bereits berufstätig sein, gibt es dafür Austausch - und Praktikumsprogramme, z.B. vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) oder der Carl-Duisberg-Gesellschaft.

Wichtig ist, daß frühzeitig mit der Planung begonnen wird. Denn es muß nicht nur zuerst eine Gastfamilie, Schule ,Universität oder Arbeitsplatz gefunden und ausgesucht, sondern auch immer ein Visum beantragt werden.

Ein Jahr als Austauschschüler oder- Student ist meist nicht billig- und auch im Praktika-Jahr oder als Au-Pair kann oft nichts oder nur sehr wenig verdient werden, aber die Erfahrungen und Erlebnisse sind mehr als Gold wert. Manchmal besteht allerdings auch die Möglichkeit, Fördergelder oder Stipendien zu beantragen.

© Flavia Westerwelle

Tuesday, March 04, 2008

US-Greencard oder Visum durch Investition.

Gerade jetzt ist der perfekte Zeitpunkt um durch Investition eine US-Greencard oder ein US-Visum zu erhalten.

Da das EURO/Dollar Verhältniss zur Zeit besonders günstig steht und zudem in vielen Gebieten der USA die Immobilien zu sehr moderaten Preisen angeboten werden, ist eine Greencard oder ein Visum durch Investition viel günstiger als noch vor einem Jahr. Bedingt durch die US-Wahlen, kann durchaus damit gerechnet werden, dass sich die wirtschaftliche Lage und Situation im Immobiliebereich zum Jahresende in den USA erheblich verbessert, der Dollar wieder zulegt und damit die Kosten für Europäer wieder ansteigen.

Bei einem Visum / einer Greencard durch Investition sind zwei verschiedene Visa-Arten zu unterscheiden :

1. EB-5 Visa / Die Greencard durch Investition
Die Greencard durch Investition ist ein Einwanderungsvisum und bedeutet eine dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Ehepartner und Kinder erhalten ebenso eine Greencard. Das Investoren Visum EB-5 ist die flexibelste Möglichkeit durch eine Investition in den USA dauerhaft zu leben und zu arbeiten. Es kann sowohl ein neues Unternehmen gegründet werden, wie auch in ein bereits existierendes Geschäft investiert werden. Als EB-5 Investor kann man Minderheiteneigentümer sein und muss nicht aktiv das Geschäft führen, kann aber auch selbst im Unternehmen leitend tätig sein. Die Flexibilität des EB-5 Visum ermöglicht es dem Investoren und seiner Familie in den USA ein Leben mach seinen Wünschen zu gestalten.

Das EB-5 Visum/ die Greencard kann dann erteilt werden, wenn je nach Gebiet $ 500 000 oder $ 1 Million investiert wird. Normalerweise ist eine Investition von $ 1 Million ( ca € 659,000 am 3/3/2008) und der Schaffung von zehn neuen Arbeitsplätzen für die Erteilung eines EB-5 Visums notwendig. In bestimmten festgelegten Region, in denen eine hohe Arbeitslosigkeit besteht ist auch nur eine Investitionssumme von $ 500 000 (ca € 330 000 am 3/3/2008) zur Beantragung erforderlich.
Zunächst erhält man eine ‘bedingte’ Greencard, bei der man nach zwei Jahren nachweisen muss, dass das Investment noch besteht und zehn Arbeitsplätze geschaffen wurden. Danach erhält man seine dauerhafte Greecard und kann seinen Investitionsanteil jederzeit verkaufen.

2. E-2 Visum / Visum durch Investition
Für kleinere Unternehmen gibt es ein zweites Visum, welches auch mit einem überzeugenden Businessplan und wesentlich niedrigeren Investitionen funktioniert. Die Höhe der Investition ist bei dem E-2 Visum nicht festgelegt, sondern ist abhängig von von der Art und Umfang des Unternehmens und der zu erwartenden Gewinne. Auf jeden Fall muss durch die Investition aktive Geschäftstätigkeit durchgeführt werden und Arbeitsplätze geschaffen werden. Bei Beantragung eines E-2 Visums muss die investierende Person eine leitende Funktion in der Firma einnehmen und besondere Qualifikationen vorweisen. Die Investition darf nicht nur den Unterhalt des Investors und seiner Familie erwirtschaften.
Ein E-2 Visum wird zunächst für den Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt. Ist das Unternehmen weiterhin existent und der Investor beteiligt und leitend tätig, wird das Visum jeweils in Zeitabschnitten wieder verlängert.
Dieses Visum fällt unter die Kategorie der ‘Nicht-Einwanderungs-Visa” und führt äusserst selten zur Greencard.

Wir möchten daruf hinweisen, dass wir keine Einwanderungsanwälte sind und daher keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichen Informationen übernehmen können. Zur Beantragung eines Visums durch Investition raten wir dazu einen erfahrenen Einwanderungsanwalt zu beauftragen.
Gerne stellen wir Ihnen einen Kontakt zu einem auf diesem Gebiet erfahrenen Einwanderungsanwalt her.

Mehr Informationen zu beiden Visa gibt es hier:

Für die Gründung einer Firma kämen die beiden oben angesprochenen Visa / ein E-1 oder ein EB-5 / in Frage.
Umfangreiche Informationen zu diesen Investorenvisa finden Sie auf den folgenden Webseiten:
»USA Investorenvisum E-2 Informationen (Deutsch)
»USA Greencard Informationen (Deutsch)
»USA Investorenvisa Informationen (Englisch)
»USA Greencard Informationen (Englisch)
»USA Greencard EB-5 Informationen (Englisch)

Sollten Sie Fragen zur Existenzgründung und Kauf einer gewerblichen Immobilie haben, senden Sie uns bitte ein : » Email

© Flavia Westerwelle

Monday, March 03, 2008

Jobsuche USA

Informationen zur Jobsuche in den USA


Eine Jobsuche in den USA wird je nach individueller Ausgangsvoraussetzung vollkommen unterschiedllich verlaufen. Die Vorgehensweise ist davon abhängig ob man bereits ein Visum besitzt, von einem Arbeitgeber gesponsert werden muss, ob man Einstiegspositionen sucht, Berufserfahrung in einem “normalen” Beruf hat, als Fachmann über spezielle Kenntnisse verfügt, gefragter Wissenschaftler, berühmter Sportler oder Nobelpreisträger ist.

1. Jobsuche für Personen die bereits über ein Visum verfügen, welches die Ausübung einer Arbeit erlaubt:
Wer als Greencardinhaber eine Einstiegsposition sucht, z.B. als Verkäufer, Kassierer, Packer oder als gelernter Handwerker, bewirbt sich am Besten direkt vor Ort bei den entsprechenden Firmen. Dafür wird meist kein Resume benötigt. Man stellt sich persönlich vor und muss oftmals eine Applicationform ausfüllen. Manchmal kann das Ausfüllen online an einem speziellen Monitor oder auch im Internet durchgeführt werden. Ist die Firma interessiert, wird man benachrichtigt und ein Interviewtermin ausgemacht. Bei kleineren Firmen kann man vor Ort im persönlichen Gespräch auch sofort nach dem zuständigen Mitarbeiter oder Chef fragen und sich vorstellen. Für alle anderen Stellen z.B. als Ingenieur, Manager, Wissenschaftler benötigt man auf jeden Fall ein Resume. Diese Jobs werden wesentlich seltener durch Stellengesuche vermittelt, sondern meist durch persönliche Beziehungen besetzt. Dafür ist der Aufbau eines gut funktionierenden Networkes erforderlich. Hat man Glück kann man derartige Stellen in Stellenanzeigen im Internet, z.B. bei Monster.com, im Wallstreet Journal oder in der NY Times finden. Für Personen, die besonderes Fachwissen haben, kann eine Bewerbung auf eine dieser Anzeigen durchaus zum Erfolg führen.

2. Jobsuche ohne Visum:
Einen Arbeitgeber in den USA zu finden, der ein Visum sponsern soll, ist wesentlich schwieriger. Für Berufe ohne ein Studium oder ohne ganz spezielle Fachkenntnisse wie z.B. Verkäufer, Sachbearbeiter, Kassierer, Trucker, Handwerker ist es fast unmöglich einen entsprechenden Arbeitgeber zu finden. Ein US-Arbeitgeber müsste dafür sehr viel Kraft, Zeit und Kosten aufbringen um für diesen Mitarbeiter ein Visum zu besorgen. Zudem müsste er nachweisen, dass kein Amerikaner diese Arbeiten verrichten könnte- was so gut wie nicht nachweisbar ist. Die einfachste aber langwierigere Lösung ist es, einen Arbeitgeber in Deutschland zu finden, der auch Niederlassungen in den USA hat und sich als Mitarbeiter entsenden zu lassen. Hierbei können dann z.B. auch Handwerker oder Techniker, die sich auf eine ganz besondere Maschine spezialisiert haben, in die USA entsandt werden - natürlich auch spezielle Sachbearbeiter, Buchhalter, Finanzfachleute, Manager..etc. Personen mit besonderem Fachwissen, Fachleute für ganz spezielle Vorgänge/Techniken, Wissenschaftler und auch Krankenschwestern haben gute Chancen einen Arbeitgeber in den USA zu finden. Hier macht es Sinn auf den gängigen Jobseiten nach Stellen zu suchen oder die jeweiligen Firmen direkt anzuschreiben. Hierfür ist immer ein Resume erforderlich.

Sunday, February 24, 2008

Visa Waiver Program

Die USA sind und waren ein Einwanderungsland und ein Magnet für alle die von einem besseren Leben träumen. Aus diesem Grund gehen die amerikanischen Behörden auch davon aus , daß jeder Besucher ein potentieller Einwanderer ist und nicht vor hat das Land wieder zu verlassen. Daher benötigt man für die Einreise in die USA eigentlich immer ein Visum.

Allerdings erlaubt das "Visa Waiver Program" Besuchern, Touristen , Geschäfts- und Vergnügungsreisenden aus bestimmten, festgelegten Ländern einen bis zu 90 Tage dauernden Aufenthalt in den USA ohne die Beantragung eines Visums.

Das Visa Waiver Program

Dieses Visa Waiver Program gilt für 29 Staaten , wie z.B. Deutschland, die Schweiz, Österreich und die meisten europäischen Staaten.

Reisen unter dem Visa Waiver Program unterliegen jedoch bestimmten Richtlinien.

Sie dürfen während ihres Aufenthaltes weder arbeiten noch studieren, dürfen sich höchstens bis zu 90 Tage im Land aufhalten und können diesen Visums-Status auch nicht in ein anderes Visum umwandeln oder verlängern. Zu den weiteren Richtlinien gehört, daß der Reisende über:

• einen gültigen Ausweis verfügt und Bürger eines der 29.Staaten ist. Seit dem 26. Jnui 2005 muß dieser Paß maschinenlesbar sein.
Seit dem 26. Oktober 2006 fordert das US-Ministerium für innere Sicherheit von den VWP-Ländern die Einführung von Pässen mit einem integrierten kontaktlosen Chip oder e-Pässen, die geeignet sind, biografische Daten auf der Seite mit den Personenangaben, ein digitalisiertes Foto und weitere biometrische Daten im Reisedokument zu speichern. Genaue Informationen zu den Richtlinien gibt es auf den folgenden Seiten:

- > Visa Waiver Program
- > Reisepässe

• keine Gefahr für die United States darstellt / nicht gegen die U.S. Einwanderungsvorschriften verstoßen hat

• bei der Einreise das Visa Waiver Einreiseformular ( I-94W) vorlegt

• Ein Rückflugticket in das Heimatland hat

• auf sein Einspruchsrecht gegen die Einreiseentscheidung des Einwanderungsbeamten verzichtet und auf das Recht eines Deportationsverfahrens, falls die erlaubten 90 Tage überschritten wurden.

Nach der Ankunft legen Sie am Schalter der EinwanderungsbehördeImmigration dem Einwanderungsbeamten immigration officer ihren Reisepaß, das bereits im Flugzeug ausgefüllte I-94 Formular und ein zusätzlich für die ganze Familie ausgefülltes Zollformular vor. Der Beamte wird Ihnen einige Fragen nach dem Grund und der Aufenthaltsdauer stellen und einen Abschnitt des I-94 Formulars in Ihren Reisepaß heften. Da Sie diesen bei Ihrer Abreise wieder vorlegen müssen, sollten Sie ihn möglichst nicht verlieren. Auf ihm ist die Zeitdauer vermerkt innerhalb derer sie sich in den USA aufhalten dürfen. Es ist sehr wichtig, daß sie diesen abgestempelten Abschnitt bei der Ausreise wieder vorzeigen, da Sie sonst als nicht ausgereist in den Computern geführt werden und eventuell bei einer späteren Einreise Probleme bekommen könnten.

US-Botschaft

GreenCard

GreenCard

Alle Personen mit einem Einwanderungsvisum Immigrant Visa erhalten die sogenannte "Green card".

Diese weltweit benutzte Bezeichnung bedeutet dasselbe wie: "Immigrant Visa", "Permanent Visa", "Resident Alien", oder "Alien Registration Receipt Card".

Diese Karte verkörpert das Recht und den Status eines ausländischen Staatsbürger dauerhaft in den USA zu wohnen und zu arbeiten. Dieser Status wird daher nur denjenigen gewährt die aus bestimmten Gründen (z.B. Familienangehörige von US-Staatsbürgern) berechtigt sind einen Antrag darfür zu stellen und die bereit sind dauerhaft in den USA zu leben. In den meisten Fällen muß ein Sponsor vorhanden sein.

Um innerhalb der US-Bevölkerung eine gewisse Diversität zu gewährleisten, wurde die sogenannte GreenCard-Lotterie eingeführt. Bei diesem verhältnismäßig einfachen Verfahren können Bürger bestimmter Länder an einer Lotterie teilnehmen. Sie haben nach einem Gewinn, die Möglichkeit ohne einen Sponsor einen Antrag auf ein Einwanderungsvisum Immigrant Visa/ GreenCard zu stellen. Deutschland, die Schweiz und Österreich sind Länder deren Bürger an dieser Lotterie teilnehmen dürfen.

Für dieses Lotterieverfahren benötigt man keinerlei Fachwissen oder die Hilfe einer GreenCard-Agentur. Wichtig ist nur, daß man sich an die Vorschriften genauestens hält und das Formular während einem vorgegebenen Zeitpunkt einreicht. Seit dem Herbst 2003 wurde die Teilnahme weiter vereinfacht. Seitdem kann der Antrag nur noch elektronisch über das Internet erfolgen. Die letzte DV-2008 fand zwischen 4. Oktober 2006 und 3. Dezember 2006 statt. Das Online-Eingabeformular konnte zwischen dem 4.Oktober und 3.Dezember 2006 auf der Website: DV - Lottery aufgerufen werden. Falls erneut eine Lotterie durch geführt werden sollte, wird diese Webseite erst wieder im Herbst 2007 für die neue GreenCard Lotterie aufrufbar und ausfüllbar sein.

Weitere Bestimmungen finden Sie auf den folgenden Seiten:

Visa-info's

USCIS United States Citizenship and Immigration Services (war vorher BCIS und früher die INS)

U.S. Department of State

..und in Deutsch auf der seite der U.S. Botschaft


Die nächste Lottery wird voraussichtlich im Herbst/ Winter 2008 / 2009 statt finden.

Mehr Informationen dazu gibt es auf: U.S. Department of State

..und auf Deutsch auf der Seite der US-Botschaft

An der Lottery teilnehmen kann man nur hier: DV-Lottery

Dort gibt es auch noch genaue Instruktionen und unter dem folgenden Link öffnet sich dann das Online-Teilnahmeformular:
Begin Standard Application
oder verschluesselt unter:
Begin SSL Application

Die angegebenen Seiten sind die einzige Möglichkeit direkt an der staatlichen US-Lottery teilzunehmen - und es ist kostenlos.

Viel Glueck an alle Teilnehmer !

Bei der Teilnahme an der Lotterie sollte man jedoch bedenken, daß dieses Visum ein Einwanderungsvisum ist und daher der ständige Daueraufenthalt in den USA von den amerikanischen Behoerden vorausgesetzt wird. Da das Visum dann ungültig wird, wenn man nicht nach einigen Monaten dauerhaft in die USA umgezogen ist, kann dieses Visum wieder entzogen werden.

Außerdem wäre zu bedenken, daß man bei der Beantragung eine 12-jährige Schulausbildung nachweisen, oder mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einem Ausbildungsberuf und ausreichende Finanzen vorweisen muß.
Es gibt noch einige weitere Bedingungen, wie z.B. eine gute Gesundheit, oder die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Deshalb wäre es sinnvoll sich vor der Teilnahme an der GreenCard-Lotterie genauestens zu informieren. Es gibt viele Unglückliche, die schon seit Jahren an dieser Lotterie teilnehmen und nie das große Los ziehen. Andere wiederum, die ohne die Bestimmungen zu kennen, mitspielen und erst nach einem Gewinn feststellen, daß sie nicht gehen können oder wollen, nehmen daher den Auswanderungswilligen die Chance auf die lang ersehnte Ausreise. Es gibt herzergreifende Familien- und Liebesgeschichten, bei denen Menschen händeringend auf die Möglichkeit der Einwanderung in die USA warten. Wer sich nicht dauerhaft, sondern nur ab-und zu in den USA aufhalten möchte, für den gibt es andere Visumsmöglikchkeiten.

Bitte informieren Sie sich vor einer Teilnahme an der GreenCard-Lotterie darüber ausführlich auf den oben angegebenen Websites !

Visum

Visum

Für die Einreise in die USA gibt es die verschiedensten Visa-Arten, die insbesondere durch die Zeit und die Art des Aufenthaltes gekennzeichnet sind.
So werden z.B.unterschiedliche Visen für berufliche, ausbildungsbedingte, touristische oder andere Gründe ausgestellt.

Das Visum ist meist für einen ganz bestimmten, fest umrissenen Zeitraum gültig und kann manchmal innerhalb dieses Zeitraumes für wiederholte Ein- und Ausreisen genutzt werden.

Alle unterliegen jeweils den unterschiedlichen, fest umrissenen Richtlinien unter denen sie ausgestellt sind. Diese sollten unbedingt beachtet und eingehalten werden. Eine Zuwiderhandlung kann zur Deportation und einer Einreisesperre für mehrere Jahre führen.

Grundsätzlich lassen sich die Visa in zwei Gruppen unterteilen: in Einwanderungs- Immigrant Visa und Nichteinwanderungs-Visa Nonimmigrant Visa.

Die Nichteinwanderungs-Visa Nonimmigrant Visagliedern sich in folgende Kategorien:

  • B - Besuchervisum

  • F - Studentenvisum

  • J - Austauschvisum / Praktikanten

  • M - Schüler in Ausbildungsprogrammen

  • E - Investoren

  • H - zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse

  • L - zeitlich befristeter Firmentransfer

  • O - für Personen mit außerordentlichen Fähigkeiten

  • P - für Sportler, Künstler, Athleten

  • A - Ausländische Regierungsbeamte

  • G - Mitarbeiter internationaler Organisationen

  • I - Mitarbeiter von Presse und Medien

  • K - Verlobte und Kinder von US-Staatsbürger

  • Q - Teilnehmer internationaler Kulturaustauschprogramme

  • R - Mitarbeiter von Kirchen oder Religionsgemeinschaften

  • S - Zeugen

  • T - Opfer illegalen Menschenhandels

  • U - Opfer krimineller Straftaten ,die die Behörden unterstützen

  • V - Ehepartner und Kinder von US-Staatsbürgern , die bereits seit drei Jahren auf die Genehmigung ihres Visums warten.

Die Einwanderungsvisa Immigrant Visagliedern sich wiederum in zahlenmäßig unbeschränkten und zahlenmäßig beschränkten Visa-Arten auf.

Zahlenmäßig unbeschränkt EinwanderungsvisaImmigrant Visasind:

  • IR - direkte Verwandte ( Ehegatten, Kinder und Eltern)

  • SB - zurückkehrende US-Dauerbewohner mit gültiger GreenCard, die sich längere Zeit im Ausland aufgehalten haben

Zahlenmäßig beschränkte Einwanderungsvisa Immigrant Visasind:

  • F - Familienbezogene Visa Family Based Visa

  • EB - Berufsbezogene Visa Employment Based Visa

  • DV - GreenCard-Lottery Diversity Immigrant Visa Lottery

Nähere Informationen zu den verschiedenen Visa-Arten finden sie unter:

Visa-info's

USCIS/ United States Citizenship and Immigration Services (USCIS)

U.S.Botschaft

Umzug

Umzug

Lassen sie sich von mindestens drei international arbeitenden Speditionen einen Kostenvoranschlag machen. Diese sollten dem Internationalen Spediteurverband angehören. Die angesprochenen Speditionen werden Termine mit Ihnen ausmachen und Berater zur Erfassung Ihres Hausrates in Ihre Wohnung schicken.


Ihr Hausrat wird dann vom Spediteur nach Kubikmetern geschätzt. Sie können ihren Hausrat als Luft- oder Seefracht verschicken. Luftfracht ist naturgemäß wesentlich schneller -meist nach einigen Tagen- am Ziel, aber auch teuerer. Seefracht braucht bis zu 6 Wochen.

Zoll / Einfuhr in die USA

Da für amerikanische Staatsbürger, bzw. Bewohner der USA Residents andere Zollbestimmungen gelten als für Nonresidents oder Ausländer alien werden hier nur die allgemeinen Bestimmungen aufgeführt.
Nähere Einzelheiten finden Sie auf den Webseiten der zuständigen Behörden.

Einfuhrbeschränkungen und Verbote:

Es gibt Gegenstände und Waren die aus gesundheitlichen Gründen, zum Schutz der Natur, der Pflanzen und Tiere oder aus anderen Gründen nicht eingeführt werden dürfen. Folgende Artikel dürfen nicht eingeführt werden:

• Likörgefüllte Süßigkeiten

• Absinth

• Lotterie Tickets

• Arzneimittel und Betäubungsmittel
Reisende die abhängigmachende Medikamente, wie z.B. Hustenmedizin, Beruhigungsmittel, Schlaftabletten oder Aufputschmittel benötigen sollten diese genauestens beschriftet und möglichst den Beipackzettel dabei haben, außerdem nur die normalerweise benötigte Menge und eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung oder dürfen nicht eingeführt werden.

• Rauchgifte und Drogen

• Drogenzubehör

• Obszöne oder pornographische Artikel und Veröffentlichungen

• gefährliche Artikel , wie z.B. Feuerwerkskörper, gefährliches Spielzeug, giftige oder toxische Substanzen

• Produkte die von Gefangenen hergestellt wurden

• Springmesser

• unerlaubte Vervielfältigung und Raubkopien von Artikeln mit Copyright (z.B. Bücher, Videobänder, Computerprogramme, Kassetten, Disketten) und Artikel die die Trademark oder Copyright Gesetze verletzen.

• Kulturschätze und kulturelles Eigentum, wie z.B. Artefakte, archäologische und ethnologisches Material

• Voll- und Halbautomatische Waffen

• Früchte, Pflanzen, Gemüse, Ableger oder Setzlinge, Samen, unverarbeitete Pflanzenprodukte, bestimmte Pflanzensorten und Erde.

• Fleisch und Fleischwaren, Vieh, Geflügel und deren Produkte, wie z.B. Pastete, Schinken oder Wurst dürfen auf Grund von Bestimmungen des amerikanischen Landwirtschaftsministeriums nicht eingeführt werden. Wer sich für den Flug in die USA ein Wurstbrot und Obst eingesteckt hat, sollte es möglichst verzehren, die Reste im Flugzeug liegen lassen oder am Zoll in spezielle Behälter werfen. Die Bestimmungen dafür werden streng gehandhabt und immer häufiger auch Schnüffelhunde dafür eingesetzt. Dagegen wird das Mitbringen von haltbar gemachtem Hartkäse, Keksen und Süßigkeiten meist toleriert.

• Hunde- und Katzenfelle. Es ist in den USA verboten Hunde-und Katzenfelle oder Produkte die diese Felle beinhalten zu im- oder exportieren, herzustellen, auszuliefern oder zu verkaufen.

• Kopien von Goldmünzen, die nicht ausdrücklich als Kopien gekennzeichnet sind.

• Waren, Technologien oder Dienstleistungen aus bestimmten Ländern unterliegen Einfuhrverboten

Bei der Einreise in die USA muß das Zollformular Form 6059B ausgefüllt werden. Um die Abfertigung an der Grenze zu beschleunigen wird es daher auf allen einreisenden Schiffen und Flugzeugen ausgeteilt und sollte bereits im Verlauf der Reise ausgefüllt werden.

Die genauen Zollbestimmungen können auf folgenden Seiten nachgelesen werden:

Customs & Border Protection

Zoll-Infocenter

Einfuhr von Haustieren:
Centers for Disease control and Prevention

Visa Informationen

Visum

Für die Einreise in die USA wird immer ein Visum benötigt. Nur für Touristen bestimmter Länder-wie z.B. Deutschland, Schweiz oder Österreich- gibt es eine Ausnahmeregelung. Mit diesem sogenannten Visa-Waiver darf man sich dann bis zu 90 Tagen in den USA aufhalten, wenn der Besuch nur ein Ferienaufenthalt ist. Für jeden anderen Zweck gibt es verschiedenste Visa-Arten, die insbesondere durch die Zeit und Art des Aufenthaltes gekennzeichnet sind. So werden z.B. unterschiedliche Visa für berufliche, ausbildungsbedingte, touristische oder andere

Gründe ausgestellt.
Das Visum ist meist für einen ganz bestimmten, fest umrissenen Zeitraum gültig und kann manchmal innerhalb dieses Zeitraumes für wiederholte Ein- und Ausreisen genutzt werden.
Alle unterliegen jeweils den unterschiedlichen, fest umrissenen Richtlinien unter denen sie ausgestellt sind. Diese sollten unbedingt beachtet und eingehalten werden. Eine Zuwiderhandlung kann zur Deportation und einer Einreisesperre für mehrere Jahre führen. Informationen zu den verschiedenen Visa-Arten finden sie unter:

Visa-info's

USCIS United States Citizenship and Immigration Services (war vorher BCIS und früher die INS)

U.S. Botschaft

GreenCard

Alle Personen mit einem Einwanderungsvisum Immigrant Visa erhalten die sogenannte "Greencard"
Die weltweit benutzte Bezeichnung bedeutet dasselbe wie: "Immigrant Visa", "Permanent Visa", "Resident Alien", oder "Alien Registration Receipt Card".
Diese Karte verkörpert das Recht und den Status eines ausländischen Staatsbürger dauerhaft in den USA zu wohnen und zu arbeiten. Der Status wird daher nur denjenigen gewährt die aus bestimmten Gründen (z.B. Familienangehörige von US-Staatsbürgern) berechtigt sind einen Antrag darfür zu stellen und die bereit sind dauerhaft in den USA zu leben. In den meisten Fällen muß ein Sponsor vorhanden sein.




Um innerhalb der US-Bevölkerung eine gewisse Diversität zu gewährleisten, wurde die sogenannte GreenCard-Lotterie eingeführt. Bei diesem verhältnismäßig einfachen Verfahren können Bürger bestimmter Länder an einer Lotterie teilnehmen. Sie haben nach einem Gewinn, die Möglichkeit ohne einen Sponsor einen Antrag auf eine GreenCard zu stellen. Deutschland, die Schweiz und Österreich sind Länder deren Bürger an dieser Lotterie teilnehmen dürfen. Für dieses Verfahren benötigt man keinerlei Fachwissen oder die Hilfe einer GreenCard-Agentur. Wichtig ist nur, daß man sich an die Vorschriften genauestens hält. Informationen dazu finden sind Sie auf den folgenden Seiten:





Visa-info's

USCIS United States Citizenship and Immigration Services (war vorher BCIS und früher die INS)

U.S. Departement of State

U.S. Botschaft


Die nächste Lottery lwird eventuell wieder im Herbst/ Winter 2008 / 2009 durchgeführt.

Mehr Informationen dazu gibt es auf: U.S. Department of State

..und auf Deutsch auf der Seite der US-Botschaft

An der Lottery teilnehmen kann man nur hier: DV-Lottery

Dort gibt es auch noch genaue Instruktionen und unter dem folgenden Link öffnet sich dann das Online-Teilnahmeformular:
Begin Standard Application
oder verschluesselt unter:
Begin SSL Application

Die angegebenen Seiten sind die einzige Möglichkeit direkt an der staatlichen US-Lottery teilzunehmen - und es ist kostenlos.

Viel Glueck an alle Teilnehmer !

Auswandern ?

Folgende Auswanderungsgründe werden von den Auswanderern, die in die USA gehen, angegeben:

• Mehr Freiheit
• American Way of Life
• Beruf
• bessere Chancen
• flexibler Arbeitsmarkt
• Selbständigkeit
• bessere Möglichkeit der persönlichen Entfaltung
• Politik und Wirtschaft
• Finanzielle Gründe, Steuern
• Zukunft (eigene und die der Kinder)
Verwandte und Ehepartner
• Klima, Wetter
• Mentalität der Menschen, Höflichkeit, Toleranz, Großzügigkeit, Optimismus
• Haus und Grund
• Mehr Lebensqualität
• Erfüllung eines Traumes
• Weite, Platz
• Natur, Landschaft
• Freizeit, Sport
• Persönliche Entfaltung
• Etwas Neues anfangen oder kennenlernen
• Unternehmungslust und Herausforderung
• Abenteuerlust und Fernweh
• Kinderfreundlichkeit
• Kinderfeindlichkeit
• Sprache
• Überbevölkerung, Enge in Deutschland